Oldenburg (ots) - Nach dem versuchten Tötungsdelikt in der Oldenburger Innenstadt hat die Polizei heute einen Tatverdächtigen vorläufig festnehmen können.
Bei dem Angriff am Abend des 9. März 2018 wurde ein 17-jähriger Oldenburger von einem Täter niedergestochen und so schwer verletzt, dass er über mehrere Wochen in Lebensgefahr schwebte. Die Polizei veröffentlichte noch am Tag nach der Tat eine Phantomzeichnung und verbreitete diese insbesondere auch in den sozialen Netzwerken. Zahlreiche Hinweise gingen in den folgenden Tagen und Wochen bei der Polizei ein. Einer dieser Zeugenhinweise bezog sich auf einen 29-jährigen Oldenburger, der nach Aussage des Mitteilenden der Darstellung auf der Phantomzeichnung stark ähnelte. In der Folgezeit führten die Ermittler gegen diese Person umfangreiche, teilweise verdeckte Ermittlungen durch. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen fanden die Beamten unter anderem einen schwarzen Mantel, der dem abgebildeten Bekleidungsstück stark ähnelte. Der 29-Jährige hatte den Mantel in seiner Wohnung versteckt. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Oldenburger immer weiter. Aufgrund dieses nunmehr dringenden Tatverdachts erließ am Dienstag das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Tatverdächtigen einen Haftbefehl. Polizeibeamte konnten den 29-Jährigen am heutigen Tag bei Angehörigen in Nordhorn antreffen, festnehmen und einem Richter vorführen. Seitdem befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Dem 17-jährigen Opfer der Tat geht es inzwischen etwas besser. Nach den vorliegenden Informationen befindet er sich außer Lebensgefahr, muss aber weiterhin im Krankenhaus stationär behandelt werden. Polizei und Staatsanwaltschaft bedanken sich ausdrücklich bei denen, die sich nach der Öffentlichkeitsfahndung als Zeugen gemeldet haben. Die zuständigen Ermittler hoffen auch weiterhin auf sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung (Telefon 0441/790-4115).
Da im Rahmen der Ermittlungen noch eine Reihe von Zeugen vernommen werden müssen, bitten wir die Presse, zum jetzigen Zeitpunkt von Anfragen zu weiteren Details abzusehen. (285405)
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