(GP) Geislingen – Polizei Geislingen geht mit zweiter Schwerpunktkontrollaktion erneut erfolgreich gegen Kriminalität vor

Ulm (ots) - Die Polizei Geislingen hatte nach einer erfolgreichen Schwerpunktkontrollaktion im Geislinger Stadtgebiet letzte Woche angekündigt, die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität im öffentlichen Raum fortzuführen. Diese Ankündigung wurde nun mit einer weiteren Schwerpunktkontrollaktion am gestrigen Nachmittag in die Tat umgesetzt - die Bilanz dieser Kontrolle kann sich erneut sehen lassen und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahmen: Durch die 16 eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Geislingen und des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen, darunter auch Zivilfahnder, wurden in der Geislinger Innenstadt sowie in Bad Überkingen 117 Personen und sieben Fahrzeuge genauer unter die Lupe genommen. Sieben junge Männer mussten angezeigt werden. Zwei von ihnen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, da bei Ihnen verbotene Schlagringe aufgefunden wurden. Ebenfalls zwei wegen Fundunterschlagung, da diese im Besitz von Bankkarten waren, die ihnen nicht gehörten. Einen erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da bei der Kontrolle Amphetamin, Marihuana und szenetypische Utensilien bei ihm aufgefunden wurde. Daneben wird eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt. Ein weiterer wurde wegen Diebstahlsangezeigt, da er mit einem gestohlenes Fahrrad unterwegs war und ein rechtsmotiviertes T-Shirt trug, auf dem ein Hakenkreuz und weitere Symbole angebracht waren, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Sowohl die entwendeten bzw. unterschlagenen Gegenstände, als auch die aufgefundenen Schlagringe, das T-Shirt und die Drogen wurden beschlagnahmt. Daneben wurden bei je einem unter 16-jährigen Mädchen und einem Jungen aus Jugendschutzgründen auch Zigaretten sichergestellt. Gegen elf Personen mussten aufgrund ihres Verhaltens Platzverweise ausgesprochen werden. Eine stark alkoholisierte 24-jährige Person im Geislinger Stadtpark weigerte sich trotzt wiederholter Aufforderung, diesen zu befolgen sowie die Örtlichkeit zu verlassen und verhielt sich während der Kontrolle den eigesetzten Beamten gegenüber uneinsichtig, unkooperativ und aggressiv. Aus diesem Grund wurde der 24-Jährige, der nicht freiwillige mitgehen wollte, zum Polizeirevier Geislingen verbracht und dort bis zum frühen Morgen in richterlich angeordneten Beseitigungsgewahrsam genommen. Die Kosten für die polizeilichen Maßnahmen, die im mittleren dreistelligen Bereich liegen, werden dem Betrunkenen in Rechnung gestellt. Die Polizei wird wie angekündigt auch weiterhin verstärkt kontrollieren.

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