Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet

Heinsberg (ots) - Gemeinsam mit Mitarbeitern des städtischen Ordnungs- und Jugendamtes führten Beamte der Kreispolizeibehörde Heinsberg am Donnerstag, 19. April, zwischen 15 Uhr und 17.30 Uhr, Jugendschutzkontrollen durch. Dabei wurde die Abgabe von Alkohol an Jugendliche überprüft. Insgesamt sind 15 Kioske, Supermärkte und Tankstellen kontrolliert worden. In acht Fällen wurden den Jugendlichen Tabakwaren und Spirituosen verkauft, die laut Jugendschutzgesetz erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Die Eigentümer der Geschäfte sowie die Verkäufer erhalten nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Zukünftig werden im Kreisgebiet weitere Kontrollen dieser Art durchgeführt.

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