Rostock (ots) - Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Nordhorn vom 15.02.2017 wurde ein 30-jähriger polnischer Staatsangehöriger zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro rechtskräftig verurteilt. Zusätzlich sollten 178,43 Euro Verwaltungskosten gezahlt werden. Verurteilt wurde er wegen einer Straftat der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war, wurde durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Juni 2017 ein Haftbefehl erlassen. Auch nach seiner Festnahme am Nachmittag, des 26.04.2017 im Rahmen einer Kontrolle der Bundespolizei im Seehafen Rostock, konnte er den geforderten Betrag nicht aufbringen. Daraufhin wurde ihm eröffnet, dass er ersatzweise eine 40-tägige Haftstrafe verbüßen muss.
Neben der Fahndungsausschreibung konnte bei dem Mann bei einer Durchsuchung 1,7 Gramm Marihuana aufgefunden werden.
Nun kommt zu der Haftstrafe noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.
Nach Beendigung der Ermittlungen wurde er zur Verbüßung des Haftbefehls in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
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