180430-5-K „Sage mir, mit wem Du umgehst, so sage ich Dir, wer Du bist…“

Köln (ots) - ... wusste schon Dichterfürst Goethe herzuleiten. Doch mit derlei Sinnsprüchen hat sich der Drogenkonsument (35), den Kölner Polizisten in der Nacht auf Montag (30. April) in Dom-Nähe zur Rede stellten, bislang wohl eher weniger befasst. Sicher auch nicht mit der überlieferten Fortsetzung dieses Aphorismus`: "Weiß ich, womit Du Dich beschäftigst, so weiß ich, was aus Dir werden kann." Denn angesichts seines Lebenswandels sollte der bereits als Junkie und Einbrecher in Erscheinung Getretene seine Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben.

Gegen 0.30 Uhr hatte ein Beamter der Videobeobachtung in der Leitstelle den 35-Jährigen an der Straße Am Domhof bemerkt. Offensichtlich konsumierte der Verdächtige zu diesem Zeitpunkt Betäubungsmittel. Die umgehend entsandte Streifenwagenbesatzung traf ihn kurz danach vor Ort an. Und da der Kölner, wie er später leutselig einräumte, wusste, dass er per Haftbefehl gesucht wurde, legte er den Polizisten den Personalausweis eines anderen Mannes vor. Um dann jedoch festzustellen: Der Plan war eigentlich gut. Hat halt nur nicht geklappt.

Ebenso wenig wie - nebenbei vermerkt - ein früherer, gewollt artistischer Auftritt des Mannes in der Nacht auf den 18. Juli letzten Jahres im Ortsteil Bilderstöckchen. Auf dem Radweg an der Robert-Perthel-Straße war der Kölner seinerzeit mit seinem Velo ordnungswidrig in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs. Ausgerechnet auf Höhe eines ihm entgegenkommenden Streifenwagens versuchte der als Kunstradfahrer augenscheinlich dramatisch Unterqualifizierte dann, auf dem Hinterrad zu fahren. Bei seinem folgenden, spektakulären Überschlag datzte er mit dem Schädel voraus erst gegen eine Straßenlaterne, dann auf den Asphalt, und brach sich zu guter Letzt mehrere Finger.

Auch sein aktueller Täuschungsversuch fiel dann in die Kategorie "dumm gelaufen": Denn genau wie er selbst wird auch der Osteuropäer, mit dessen vorgeblich gefundenem Ausweis er sich aus der Schlinge ziehen wollte, mit Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Zumindest in den nächsten Wochen muss die Kölner Öffentlichkeit nun notgedrungen auf die einigermaßen unterhaltsamen Rad-Kunststückchen des Inhaftierten verzichten. (cg)

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