Viersen: (ots) - Bislang wurden der Polizei zwei Fälle bekannt, bei denen falsche Dachdecker den Tornado von Mittwoch für ihre kriminellen Machenschaften ausnutzten. Am Donnerstag gegen 13:10 Uhr schellten zwei Männer am Haus einer 86-jährigen Frau auf der Wiesenstraße. Sie gaben vor, nach dem Sturm am Hausdach etwas reparieren zu müssen. Die Seniorin ließ die angeblichen Dachdecker ins Haus. Einer begab sich ins Obergeschoss, während der Begleiter die Hausbewohnerin im Erdgeschoss in ein Gespräch verwickelte und ihr ein Reparaturangebot in Höhe von mehreren tausend Euro unterbreitete. Als die Seniorin entgegnete, dass sie keine Geschäfte ohne Beisein ihrer Kinder abwickeln würde und zudem kein Geld habe, verschwanden die Männer fluchtartig. Bis jetzt konnte die Frau noch keinen Diebstahl feststellen. Einer der Männer war etwa 180 cm groß und 30 - 40 Jahre alt. Er trug ein helles T Shirt und eine braune Cordhose. Sein Begleiter war etwa 175 cm groß und gleichaltrig. Er trug ein blaues gestreiftes Hemd.
Heute wurde bekannt, dass am Donnerstag zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr zwei Männer auch am Haus eines hochbetagten Ehepaars Am Lützenberg schellten. Die Männer gaben sich als Dachdecker aus und erklärten, Reparaturarbeiten durchführen zu müssen. Während einer der Männer die Räume im Obergeschoss inspizierte, verwickelte der zweite die Senioren in Vertragsverhandlungen. Er ließ sich gegen Quittung mehrere hundert Euro Vorauszahlung für den Reparaturauftrag übergeben. Dann verschwanden die beiden Männer. Später stellten die Senioren fest, dass die betrügerischen Dachdecker zudem Schmuck aus dem Obergeschoss gestohlen hatten. Einer der Verdächtigen war etwa 30 Jahre alt mit dunklen Haaren. Die Verdächtigen sprachen Deutsch.
Hinweise auf die falschen Dachdecker, die eventuell auch noch andernorts aufgetreten sind, nimmt die Polizei unter der Rufnummer 02162/377-0 entgegen. Die Polizei warnt: Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selber bestellt haben. Im Zweifel rufen Sie die 110. Seriöse Firmen unterbreiten Ihnen ein schriftliches Angebot und verlangen auch kein Bargeld als Vorauszahlung von Ihnen./ah (660)
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Antje Heymanns
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