Hamburg (ots) - Zeit: 19.05.2018, 03:52 Uhr Ort: Hamburg-Hoheluft, Breitenfelder Straße/Eppendorfer Park
Polizeibeamte haben am frühen Samstagmorgen einen Rollerfahrer und seinen Sozius vorläufig festgenommen, die sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle zu entziehen versuchten. Gegen den alkoholisierten Rollerfahrer bestand ein litauischer Haftbefehl, sein Sozius war renitent.
Die Besatzung des Funkstreifenwagens Peter 27/2 wurde in der Martinistraße auf einen mit zwei Männern besetzten Motorroller aufmerksam, weil der Sozius keinen Helm trug. Sie wollten das Fahrzeug daher anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Auf Anhaltesignale reagierte der Rollerfahrer dann allerdings nicht. Er setzte seine Fahrt fort und fuhr teilweise Schlangenlinien. Auch überfuhr er zwei Rotlicht zeigende Ampeln. Im weiteren Verlauf steuerte er sein Fahrzeug in den Eppendorfer Park. Dort stiegen die Männer ab und flüchteten zu Fuß vor den Beamten.
Der Sozius versuchte, sich unter einem Gebüsch zu verstecken. Die Beamten entdeckten ihn aber und sprachen ihn an. Er versuchte daraufhin, seine Flucht fortzusetzen. Einer der Beamten (27) holte ihn ein und brachte ihn zu Boden. Der Mann leistete dagegen erheblichen Widerstand und schlug und trat um sich. Gemeinsam gelang es den beiden Beamten dann, ihm die Handfesseln anzulegen und ihn vorläufig festzunehmen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 34-jährigen Italiener.
Der 27-jährige Beamte verletzte sich durch die Widerstandshandlungen leicht an der Hand. Er konnte seinen Dienst aber fortsetzen.
Im Rahmen der weiteren Fahndungsmaßnahmen wurde die Besatzung des Funkstreifenwagens Peter 23/1 auf den flüchtenden Rollerfahrer aufmerksam, als er von einem Spielplatz an der Breitenfelder Straße in Richtung Martinistraße lief. Letztlich gelang es den Beamten, ihn in der Frickestraße zu stellen und vorläufig festzunehmen. Bei ihm handelt es sich um einen 23-jährigen Litauer.
Ein am Polizeikommissariat 23 durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Dazu räumte der Rollerfahrer ein, auch Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Die Beamten veranlassten wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr daraufhin eine Blutprobenentnahme.
Ferner gestand der Rollerfahrer, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
Bei der weiteren Überprüfung stellten die Beamten noch fest, dass gegen ihn ein litauischer Haftbefehl vorlag. Im weiteren Verlauf wurde er daraufhin an die Untersuchungshaftanstalt überstellt.
Sein Sozius muss sich wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Er wurde mangels Haftgründen wieder entlassen.
Den Motorroller stellten die Beamten aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse sicher.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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