BPOLI BHL: Fahndungserfolge der Bundespolizei – Gesuchte Kriminelle verhaftet

Pirna (ots) - Seit Montag (28. Mai 2018) haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren Kontrollen auf der Bundesautobahn 17, insgesamt sechs Personen festgestellt, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden.

Für einen 45-Jährigen ging es am Montag auf direkten Weg in die Justizvollzugsanstalt nach Dresden. Der rumänische Staatsangehörige wurde bereits im Jahr 2015 wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe verurteilt, hatte diese aber nie bezahlt. Da er die noch offene Geldstrafe auch jetzt nicht bezahlte, verbüßt er jetzt eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA.

Am Dienstagabend (29. Mai 2018) kontrollierten die Beamten einen 37-jährigen Rumänen der wegen Betrugs verurteilt wurde. Nachdem er die noch offene Geldstrafe (302,50 Euro) bezahlt hatte, konnte er seine Reise aber fortsetzen.

Wegen Erschleichen von Leistungen wurde ein 46-Jähriger gesucht, den die Beamten am Mittwochmittag (30. Mai 2018) kontrollierten. Da der tschechische Staatsangehörige die noch offene Geldstrafe nicht bezahlte, verbüßt er jetzt ein 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Dresden.

Dank der Hilfe eines Bekannten ist am Donnerstagmorgen (31. Mai 2018) ein 36-jähriger Deutscher einer Haftstrafe entgangen. Der 36-Jährige wurde wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt, hatte diese bisher aber nur zum Teil bezahlt. Die noch ausstehende Restgeldstrafe (570,- Euro) konnte aber ein Bekannter für ihn bezahlen. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung konnte der 36-Jährige seine Reise fortsetzen.

Gegen Mittag stellte sich bei einem 26-jährigen Rumänen heraus, dass dieser wegen Diebstahls verurteilt wurde. Nachdem der 26-Jährige die noch offene Geldstrafe (250,- Euro) bezahlt hatte, konnte auch er seine Reise fortsetzen.

Am Donnerstagabend kontrollierten die Beamten einen 40-Jährigen der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde. Nachdem der rumänische Staatsangehörige die noch offene Geldstrafe (773,50 Euro) beglichen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

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