Hamburg / Hannover (ots) - Am 01.06.2018 gegen 15.45 Uhr nahmen Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hamburg im Rahmen einer zielgerichteten Fahndung gegen Taschendiebe einen polizeilich bekannten Mann (m. 53) nach fünf versuchten Taschendiebstählen (u.a. Griff in geschulterten Rucksäcken von Reisenden) in einem ICE auf der Fahrt von Hamburg nach Hannover vorläufig fest. Der Beschuldigte beschimpfte die eingesetzten Beamten lautstark, reagierte aggressiv und wiedersetzte sich der polizeilichen Maßnahme.
Zuvor geriet der Tatverdächtige bereits im Hamburger Hauptbahnhof durch sein tätertypisches Verhalten in das Visier der eingesetzten Fahnder und wurde auch nach Einstieg in den abfahrbereiten ICE auf der Fahrt nach Hannover weiter observiert.
Nach Halt des ICE im Hauptbahnhof unterstützten uniformierte Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Hannover die weiteren Maßnahmen der Zivilfahnder und verbrachten den Beschuldigten zum Bundespolizeirevier.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover wurde der Beschuldigte (m.53) über die Bundespolizeiinspektion Hannover der U-Haftanstalt zur Haftrichtervorführung zugeführt.
Hinweis: Der Beschuldigte ist für einen weiteren Diebstahl mit Computerbetrug im Hauptbahnhof Hannover dringend tatverdächtig. Einer Geschädigten (w.77) aus Bayern wurde bereits am 27.05.2018 die mitgeführte Handtasche entwendet. Anschließend wurde von einem bis dahin unbekannten Täter mit der EC Karte der Geschädigten an Geldautomaten im Hauptbahnhof Hannover Bargeld in der Höhe von 2000,00 Euro von ihrem Konto abgehoben.
Am 30.05.2018 brachte die Geschädigte den Diebstahl sowie den Computerbetrug bei einer Polizeiinspektion an ihrem Wohnort zur Anzeige. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Bargeldabhebungen im Hauptbahnhof Hannover durchgeführt wurden. Daraufhin wurde der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hannover in die weiteren Ermittlungen mit eingebunden.
Aufgrund einer intensiven Auswertung entsprechender Überwachungskameras im Hauptbahnhof Hannover ist der polnische Staatsangehörige dringend verdächtig die Bargeldabhebungen an Geldautomaten durchgeführt zu haben. Hierzu dauern die weiteren Ermittlungen noch an.
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