Verstärkte Polizeikontrollen an Bushaltestellen – Polizei zieht ernüchternde Bilanz


12.06.2018, PP Oberbayern Süd

Verstärkte Polizeikontrollen an Bushaltestellen - Polizei zieht ernüchternde Bilanz
OBERBAYERN SÜD. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nahm die besorgniserregende Entwicklung im Bereich der Schulwegunfälle am Beginn des Jahres zum Anlass, um über einen Zeitraum von zwei Monaten verstärkte polizeiliche Präsenz, insbesondere im Bereich von Schulbushaltestelle, zu zeigen. Die Bilanz der dabei durchgeführten Verkehrskontrollen fiel allerdings ernüchternd aus. Von rund 3500 Verkehrsteilnehmern musste ein knappes Viertel beanstandet werden.


Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd ereigneten sich im Januar und Februar des Jahres 2018 bereits elf Schulwegunfälle mit elf verletzten und drei getöteten Schulkindern. Die Zahlen haben sich glücklicherweise bis zum Stichtag 31. Mai 2018 wieder stabilisiert, so dass im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Schulwegunfälle auf 22 (2017: 30) und der verletzten Schüler auf 24 (2017: 31) festzustellen ist.

Zwischen dem 19. März und 18. Mai 2018 führten die Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd verstärkte Verkehrskontrollen im Bereich von Schulbushaltestellen durch. Dabei wurden 3530 Verkehrsteilnehmer kontrolliert, von denen 809 beanstandet wurden. In 535 Fällen wurde die zulässige Höchst- bzw. Schrittgeschwindigkeit überschritten. Im Rahmen von 1818 sogenannten verkehrserzieherischen Gesprächen mit motorisierten Verkehrsteilnehmern wurde festgestellt, dass erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem richtigen Verhalten an Bushaltstellen bestehen.

Kombiniert wurden die verstärkten Verkehrskontrollen mit der bereits bekannten Präventionskampagne „Schokolade oder Zitrone“ bzw. „Süßes oder Saures“. Hierbei haben Schulkinder an 17 Standorten die Lasermessstellen begleitet und bei korrektem Verhalten Süßigkeiten verteilt. Die „Verkehrssünder“ wurden zu einem Biss in eine Zitrone eingeladen.


Richtiges Verhalten an Bushaltestellen
Für Autofahrer, die einen Bus an einer Haltestelle überholen, gelten besondere Regeln. Das Verhalten von Kraftfahrern bei Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen ist in Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Vorschriften gelten dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften: Wenn ein Bus an einer Haltestelle (Zeichen 224) hält, dann darf nur vorsichtig daran vorbeigefahren werden; dies gilt auch für den Gegenverkehr, denn besonders Kinder treten oft vor oder hinter dem haltenden Bus auf die Straße und werden dadurch erst sehr spät wahrgenommen. Nähert sich ein Bus einer Haltestelle und sein Warnblinklicht ist eingeschaltet, dann darf der Bus nicht überholt werden; auch hier versuchen Kinder nicht selten einen ankommenden Bus noch im letzten Moment zu erreichen und überqueren ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten die Fahrbahn. Hält ein Bus an einer Haltestelle und sein Warnblinklicht ist eingeschaltet, dann darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 7-10 km/h) daran vorbeigefahren werden; dies gilt auch für den Gegenverkehr. Dabei muss ein Abstand eingehalten werden, der eine Gefährdung oder Behinderung aussteigender Businsassen ausschließt; notfalls muss angehalten werden. Den Bussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen; sie haben Vorrang. Auch hier gilt: falls nötig, anhalten und warten.

Da es sich bei diesen Örtlichkeiten um einen besonders zu schützenden Verkehrsbereich handelt, reicht die Bandbreite bei der Verfolgung von der einfachen Verwarnung mit fünf Euro bis zu einer Geldbuße von mehreren hundert Euro, Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Unbelehrbaren oder uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern droht zudem die verpflichtende Teilnahme an einem Verkehrsunterricht.

Schulwegsicherheit ist ein ganz zentrales Thema im Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramm „Bayern mobil –sicher ans Ziel“:
Bayern mobil – sicher ans Ziel“: