(CW/Enzkreis/KA/PF) Tipps zum Feiern anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018

Karlsruhe, Pforzheim, Calw, Enzkreis (ots) - Spannende Spiele und (hoffentlich) viele Siege für die eigene Mannschaft gehören zu einer gelungenen Fußball-Weltmeisterschaft, egal ob zuhause, in der Gaststätte, im Verein oder beim Public-Viewing gefeiert wird. Auch Autokorsos als sichtliches Zeichen überbordender Freude sind zum Standard geworden, um möglichst viele Menschen an der eigenen Freude teilhaben zu lassen.

Die Polizei will kein Spielverderber sein. Dennoch gibt es Regeln, die selbst bei bester Stimmung und ausgelassener Freude nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Wer die nachfolgenden Tipps der Polizei beachtet, kommt über die Fußball-Weltmeisterschaft hinweg, ohne sich oder anderen Schaden zuzufügen:

Autokorsos

- Setzen Sie sich keinesfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer.
- Denken Sie daran, dass es für das Anlegen von Sicherheitsgurten und für die Helmpflicht keine Ausnahmen gibt.
- Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
- Wenn Ihre Freunde mitfahren wollen, achten Sie darauf, ob diese für eine Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Zudem dürfen Sie nur so viele Freunde mitnehmen, wie Sicherheitsgurte im Fahrzeug sind.
- Setzen Sie sich keinesfalls auf Autodächer, lehnen Sie sich nicht aus den Fahrzeugen heraus und schwenken Sie Ihre Fahnen so, dass Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer nicht verletzt oder geschädigt werden können.
- Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf Anwohner, die möglicherweise nicht in Feierlaune sind und vermeiden Sie übermäßigen Lärm.

Alkohol und Feiern

- Wer mit Alkohol als Führer eines PKWs, eines Motorrads oder Fahrrads erwischt wird, muss wissen, dass die Polizei auch nach einem noch so grandiosen Sieg der eigenen Mannschaft garantiert kein Auge zudrückt.
- Denken Sie bitte auch daran, dass bei Fahrfehlern oder gar Unfällen Ihr Führerschein schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Gefahr ist. Für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze.
- Damit niemand erst in die Versuchung kommt, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen sollte frühzeitig geklärt werden, wie man sicher nach Hause kommt. Bestimmen Sie deshalb schon vor Beginn der Feier eine Person, die keinen Alkohol trinkt und die anderen sicher nach Hause bringen kann. Benutzen Sie im Zweifelsfall öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi oder sorgen Sie für eine Übernachtungsmöglichkeit.
- Leider greifen auch Jugendliche und Kinder, dem Vorbild der Erwachsenen folgend, gerade bei solchen ausgelassenen Feiern ebenfalls gerne zum Alkohol. Denn er entspannt, baut Hemmungen ab und dient als Stimmungsmacher. Doch auch bei solchen Feiern gilt das Jugendschutzgesetz. Deshalb dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Das sollten uns unsere Kinder wert sein!

Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/