Bonn (ots) - Umfangreiche Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsgruppe Tannenbusch wegen des Verdachts des Drogenhandels führten in den frühen Morgenstunden erneut zu einem größeren Durchsuchungs- und Festnahmeeinsatz in Bonn-Tannenbusch.
Nach dem letzten Großeinsatz der Bonner Polizei in Tannenbusch am 08.05.2018 hatten sich Hinweise auf weitere Tatverdächtige, Drogenlieferanten und -verstecke ergeben. Heute Morgen wurden daraufhin erneut eine Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen in Bonn-Tannenbusch, -Zentrum, -Medinghoven und Alfter vollstreckt. Dabei wurden auch drei Autos sowie etwa 14.500,- Euro Bargeld sichergestellt, die als Erlös aus Drogengeschäften eingezogen werden sollen. An mehreren der insgesamt elf Objekte wurden zudem kleinere Mengen Marihuana, Haschisch und Amphetamin sichergestellt.
Ein 28-jähriger Tatverdächtiger, der andere Personen zum Handel mit Marihuana in nicht geringen Mengen angeleitet haben soll, wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls in Bonn-Zentrum festgenommen und ins Polizeipräsidium gebracht.
Einen 29-jährigen Mann aus Tannenbusch nahmen die Beamten an seiner Wohnanschrift fest. Der Mann soll mehrere bereits am 08.05.2018 festgenommene Tatverdächtige zuvor mit Haschisch und Marihuana versorgt haben. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Ein weiterer mutmaßlicher Lieferant (39) wurde aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung bei einem 32-jährigen Tatverdächtigen, der im Verdacht steht mit Kokain gehandelt zu haben, wurden diverse Waffen sichergestellt. Obwohl gegen ihn ein Waffenbesitzverbot besteht, verfügte er über zahlreiche Gaspistolen, Schreckschussrevolver, Gewehre, verbotene Elektroschocker sowie Teleskopschlagstöcke. Ob diese Waffen auch bei der Begehung von Straftaten verwendet wurden ist nun Ziel weiterer Ermittlungen.
Der 32-Jährige sowie ein weiterer vorläufig festgenommener 29-jähriger Tatverdächtiger wurden nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen, da keine weiteren Haftgründe vorlagen.
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