Autobahnpolizei Ahlhorn: Vorfälle auf der Autobahn 1 und der Bundesstraße 75

Delmenhorst (ots) - Ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß hatte am gestrigen Mittwoch, 13. Juni 2018, um 15:11 Uhr, weitreichende Folgen für den Verursacher.

Er war zunächst mit seinem Audi A6 auf der Autobahn 1 in Richtung Hamburg unterwegs. Im Bereich der Samtgemeinde Harpstedt überschritt er mehrfach die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Im beginnenden Bereich der Großbaustelle Stuhr wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in mehreren Schritten auf 80 km/h reduziert. Hier konnten die Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn, die mit einem zivilen Geschwindigkeitsmessfahrzeug hinter dem Audi fuhren, eine Messung durchführen, bei der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 74 km/h überschritten wurde.

Die folgende Kontrolle erfolgte auf einem Parkplatz der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Stuhr. Dort wurde dem Mann angeboten, sich die auf Videoband aufgezeichneten Geschwindigkeitsverstöße anzusehen. Der Mann nahm dafür im zivilen Messfahrzeug Platz. Die Beamten stellten Alkoholgeruch bei dem 54-jährigen Fahrzeugführer aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis fest und boten ihm einen Atemalkoholtest an.

Dieser ergab einen Wert von 1,48 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

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Weil die Frontscheinwerfer an seinem Pkw falsch eingestellt waren und entgegenkommende bzw. vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet wurden, wurde am gestrigen Mittwoch, 13. Juni 2018, um 14:06 Uhr, der Fahrer eines Mercedes angehalten.

Er befuhr mit seinem Fahrzeug die Bundesstraße 75 in Richtung Bremen. Die Kontrolle wurde dann bereits im Stadtgebiet von Bremen durchgeführt. Dabei stellten die Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn körperliche Auffälligkeiten bei dem Mann fest, die auf die Beeinflussung von Rauschmitteln deuteten.

Ein durchgeführter Schnelltest erhärtete diesen Verdacht. Das Ergebnis zeigte eine Beeinflussung durch THC. Gegen den Mann, einen 31-Jährigen aus Bremen, wurde ein Verfahren eingeleitet. Zu Beweiszwecken wurde ihm eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt.

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Weil er auf der Autobahn 1 gegen das Überholverbot verstoßen hat, wurde am gestrigen Mittwoch, 13. Juni 2018, um 14:37 Uhr, der Fahrer eines Pkws mit Anhänger kontrolliert.

Er befuhr die Autobahn 1 mit seinem Gespann in Richtung Bremen und überholte dabei zwischen den Anschlussstellen Wildeshausen-West und -Nord ein ziviles Fahrzeug der Autobahnpolizei Ahlhorn. Für die folgende Kontrolle wurde das Gespann an der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord (Gemeinde Dötlingen) gestoppt.

Der Fahrer, ein 34-jähriger Mann aus Duisburg, händigte seinen Führerschein aus, der ihn lediglich als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B auswies. Zum Führen seines Gespanns hätte er aber im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE sein müssen.

Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Fragen bitte an Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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