Stendal (ots) - Am 20.Juni 2018 kontrollierten Bundespolizisten gegen 20:10 Uhr einen Reisenden in einer Regionalbahn, die sich noch im Hauptbahnhof Stendal befand. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der 45-jährige Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vor. Im Oktober 2017 hatte ihn das Amtsgericht Stendal wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 120 Euro oder 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sich der 45-Jährige der Vollstreckung entzogen hatte, wurde der Haftbefehl gegen ihn erstellt. Einem zehntägigen Gefängnisaufenthalt entging der Mann jedoch, da seine Mutter ihn von der Wache der Bundespolizei in Stendal abholte und die Summe plus Verfahrenskosten für ihn zahlte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir