Braunschweig (ots) - 20.06.2018, 23:50 Uhr Braunschweig, BAB 2
In der Nacht zu Donnerstag kontrollierte die Polizei auf der BAB 2 einen Lkw mit auffälliger Fahrweise.
Die Polizeibeamten beobachteten einen Lkw mit Anhänger, der deutliche Schlangenlinien fuhr. Sie hielten das Gespann an einem nahegelegenen Tankstellengelände an und kontrollierten das Fahrzeug sowie den Fahrer.
Der Grund für die unsichere Fahrweise lag auf der Hand, der 60-jährige Führer des Lkws pustete vor Ort einen Wert von 2,34 Promille.
An dem Lkw stellten die Polizisten zudem frische Unfallspuren fest. Ob diese Beschädigungen bereits vor dieser Fahrt entstanden waren oder tatsächlich während der Fahrt unter Alkoholeinfluss verursacht wurden, muss noch ermittelt werden.
Dem Lkw-Fahrer wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Da ihm die Weiterfahrt durch die Polizei nun untersagt wurde, musste sich sein Chef um die Abholung des Lkws kümmern.
In der gleichen Nacht wurde durch die Polizei ebenfalls auf der BAB 2 ein Transporter angehalten, nachdem die Beamten wegen fehlender Beleuchtung auf das Fahrzeug aufmerksam wurden.
Bei der polizeilichen Kontrolle wurden sowohl das Fahrzeug mit Anhänger als auch die erforderlichen Fahrzeugpapiere in Augenschein genommen.
Der 29-jährige Fahrer konnte der Polizei zwar sämtliche Dokumente, die für diese Fahrt nötig waren, vorlegen. Nach genauerer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug war. Das Gespann war so schwer, dass eine weitere Führerscheinklasse erforderlich war.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Einleitung des Strafverfahrens bekannt gegeben.
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