Rothenburg ob der Tauber (ots) - Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Ansbach klärten die zunächst mysteriösen Umstände, die im April zum Tod eines Pferdes in Diebach (Lkr. Ansbach) führten. Nach vorläufigem Abschluss der Recherchen scheidet Fremdverschulden aus.
Am 28.04.2018 berichtete die Polizeiinspektion Rothenburg o. d. Tauber vom mysteriösen Tod eines Pferdes auf einer Koppel in der Ortschaft Diebach. Aufgrund der zunächst vorliegenden Erkenntnisse gingen die Beamten der Polizeiinspektion Rothenburg o. d. T. von einem gewaltsamen Tod des Tieres aus und leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren u. a. wegen Tierquälerei ein.
Der 16-jährige Holsteiner wurde von einem Beauftragten des Besitzers bei einem Kontrollgang in der mehrere Hektar großen und abgelegenen Koppel tot entdeckt. Nach Spurenlage wies das Pferd schwere Verletzungen auf, die möglicherweise von einem scharfkantigen Gegenstand verursacht wurden und die Annahme rechtfertigte, dass das Tier durch Fremdeinwirkung verstarb.
Die Ansbacher Kriminalpolizei übernahm die Spurensicherung sowie die weitere Sachbearbeitung. Im Zuge der Ermittlungen konnte nun aufgrund eines pathologischen Gutachtens zweifelsfrei festgestellt werden, dass die schweren Verletzungen, die schließlich zum Tod des Pferdes führten, von einem Weideunfall herrührten. Ein Fremdverschulden kann nach aktuellem Stand der Ermittlungen ausgeschlossen werden.
Wolfgang Prehl/n
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