Hildesheim (ots) - (jpm)Am Sonntagvormittag fiel einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ein BMW auf, der in Schlangenlinien auf der B 243 von Hildesheim kommend in Richtung Groß Düngen fuhr. Das Fahrzeug konnte kurze Zeit später durch eine Streifenbesatzung der Polizei Hildesheim auf einem Parkplatz kurz hinter Groß Düngen festgestellt werden. Hinter dem Lenkrad saß ein 46-jähriger Mann aus Hohenhameln, der deutlich alkoholisiert war. Bei einer anschließenden Blutentnahme wehrte sich der Mann gegen die Maßnahme.
Am 24.06.2018, gegen 09:45 Uhr meldete ein 55-jähriger aus dem Landkreis Hildesheim über Notruf einen BMW der 7-er Reihe, der die B 243 in Schlangenlinien befuhr. Der Hinweisgeber blieb hinter dem BMW und gab ständige Standortmeldungen durch. Gegen 09:55 Uhr fuhr der BMW auf einen Parkplatz kurz hinter Groß Düngen in Richtung Wesseln. Der Zeuge setzte seine Fahrt fort. Eine Streifenbesatzung aus Hildesheim konnte das besagte Fahrzeug kurz darauf auf dem Parkplatz antreffen. Der Motor des BMW lief und hinter dem Steuer saß ein 46-jähriger aus Hohenhameln. In seiner Atemluft wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von über zwei Promille. Beim Aussteigen aus dem Pkw schwankte der 46-jährige deutlich. Er bestritt gefahren zu sein. Vielmehr will er zu Fuß zu seinem Pkw gegangen zu sein. Da ihm kalt war, hat er den Motor angemacht. Wie das Fahrzeug auf den Parkplatz gekommen ist, konnte er angeblich nicht erklären. Dem Mann wurde in einem Hildesheimer Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Der 46-jährige bestritt weiterhin gefahren zu sein und behauptete jetzt, dass angeblich eine andere Person der Fahrer war. Um einer späteren und für die Beamten nicht auszuschließenden Nachtrunkbehauptung entgegenzuwirken, sollte dem Mann in einem zeitlichen Abstand eine zweite Blutprobe entnommen werden. Damit war der Hohenhamelner jedoch nicht einverstanden. Ihm wurde mehrfach angekündigt, dass diese notfalls mit Zwang durchgeführt wird. Davon ließ er sich nicht beirren. Im weiteren Verlauf gelang es nur mit großer Kraftanstrengung seitens der Beamten dem Mann eine weitere Blutprobe entnehmen zu lassen. Er wehrte sich dagegen so heftig, dass die Maßnahme letztlich nur mit Unterstützung zwei weiterer Beamter durchgeführt werden konnte. Der Führerschein des Mannes wurde in amtliche Verwahrung genommen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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