Moers (ots) - Die Polizei konnte eine Unfallflucht in Moers Dank aufmerksamer Zeugen aufklären. Jetzt ist klar, wer am Dienstagabend ein 12-jähriges Mädchen im Kreisverkehr an der Rathausallee angefahren hat und dabei leicht verletzte. Es handelt sich um eine 79-jährige Frau aus Moers.
Sie war am Dienstagabend nach dem Unfall ausgestiegen, hatte mit dem Mädchen kurz gesprochen und ihr dann Geld in die Hand gedrückt. Davon sollte sie sich eine neue Hose kaufen, die bei dem Sturz kaputt gegangen war. Dann fuhr die Frau weiter. Der Fall hatte für großes Medieninteresse gesorgt.
Zeugen hatten sich nach einer Pressemitteilung bei der Polizei gemeldet. Sie wussten noch das Kennzeichen der der flüchtigen Autofahrerin. Das Mädchen hatte bei der Polizei zusätzlich gesagt: Die flüchtige Frau hätte ausgesehen wie ihre Oma, und diese ist 80 Jahre alt. Mit dieser Altersschätzung lag das Mädchen fast genau richtig.
Als die Polizei in Moers zur Adresse der Fahrzeughalterin fuhr, stand eine völlig überraschte 79-jährige Frau im Treppenhaus. Sie habe nicht gehört, dass die Polizei nach ihr sucht, sagte sie dem ermittelnden Beamten des Verkehrskommissariats.
Nach dem Unfall habe sie kein Blut an der Hose des Mädchens gesehen. Auch die 12-Jährige habe gesagt, es sei nicht so schlimm. Sie wollte das Geld erst gar nicht annehmen.
Mit welcher Strafe die Frau zu rechnen hat, hängt davon ab, wie die Staatsanwaltschaft den Fall bewertet.
Tipps der Polizei: Unfallflucht
Im Zusammenhang mit dieser Unfallflucht weist die Polizei erneut darauf hin, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, verpflichtet ist, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei unverzüglich zu informieren. Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen! Rufen Sie die Polizei, wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht erreichen können! Fahren Sie auf keinen Fall fort! Bei einer Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug!
Eine Einigung am Unfallort mit minderjährigen Unfallbeteiligten ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw