Düsseldorf (ots) - Bei grenzpolizeilichen Einreisekontrollen am Düsseldorfer Flughafen, nahm die Bundespolizei am gestrigen Tage zwei Personen fest, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Ein 49-jähriger deutscher wurde bei der Einreise aus Abu Dhabi festgenommen, weil ihn die Staatsanwaltschaft Aachen suchte. Wegen Erschleichen von Leistungen bestanden zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung. Gemäß dem ersten Haftbefehl war er zu einer Geldstrafe von 6.660.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 111 Tagen verurteilt worden. Der zweite Haftbefehl wies eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 3.600.- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen aus. Da der Düsseldorfer die Geldstrafen in Höhe von 10.260.- Euro nicht bezahlen konnte, wurde er von der Bundespolizei in die JVA eingeliefert, wo er jetzt seine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 171 Tagen absitzen muss.
Fast zeitgleich wurde ein 27-jähriger Deutscher aus Hurghada kommend festgestellt, der von der von der Staatsanwaltschaft Essen mittels Haftbefehl ausgeschrieben war. Auch er war wegen Erschleichen von Leistungen zu 1405.- Euro oder Er-satzweise 125 Tagen Haft verurteilt worden. Da auch in diesem Fall noch ein zweiter Haftbefehl wegen Betrug bestand, summierte sich die gesamte Geldstrafe auf 2205.- Euro oder 190 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Auch der Essener konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde daher an die JVA überstellt.
Zwei niederländische Staatsbürger, weiblich 37 und männlich 39 Jahre, wurden bei der Einreise aus Antalya festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte beide Personen wegen Diebstahl zur Festnahme ausgeschrieben, da die Geldstrafen in Höhe von 500.- und 900.- Euro bisher nicht bezahlt wurden. Um die Ersatzfreiheitsstrafen von 50 und 90 Tagen nicht antreten zu müssen, wurden die Geldstrafen bei der Bundespolizei bezahl. Beide Personen konnten ihre Heimreise nach Heerlen antreten.
Bereits am Wochenende (06.-08.07.2018) wurden am Flughafen Düsseldorf durch die Bundespolizei insgesamt 4 Personen festgenommen. Davon konnten 3 Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 3.767 EUR bezahlen. Für eine 52-Jährige endete die geplante Ausreise nach Hurgharda allerdings vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Oberhausen. Gegen die Person liegt ein Untersuchungshaftbefehl wegen Bedrohung und Beleidigung in mehreren Fällen vor.
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