Goslar (ots) - Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Am Donnerstag, den 12.07.2018, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Oberharz einen PKW, welcher den Beamten auf der Goslarschen Straße aufgefallen ist. Bei dem 18-jährigen Fahrzeugführer konnten Auffälligkeiten, welche auf die Beeinflussung von Betäubungsmitteln hinweisen, festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Drogenurintest schlug positiv auf THC an. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Der junge Mann muss nun mit einer empfindlichen Geldstrafe sowie einem Fahrverbot rechnen.
Trunkenheitsfahrt mit 1,94 Promille
Noch in derselben Nacht, am Freitag, um 00:30 Uhr, fiel den Beamten erneut ein PKW auf, der mit laut aufheulendem Motor, aber mit geringer Geschwindigkeit, die Rathauskreuzung in Richtung Braunlage überquerte. In Höhe des Rollplatzes stoppten die Beamten das Fahrzeug, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Bereits beim Herantreten an das Fahrzeug bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,94 Promille. Erschreckend war, dass die Fahrzeugführerin zuvor bereits einen Weg von über 200km von Bremen bis in den Harz zurückgelegt hatte. Der Führerschein der 49-jährigen Fahrzeugführerin wurde vor Ort von den Beamten sichergestellt, eine Blutprobe wurde entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
i.A. Bergmann -Polizeikommissar-
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