Kleve - Kempen - Kaldenkirchen (ots) - Am 25.07.2018 überprüften Bundespolizisten Reisende im Zug bei Kaldenkirchen. Ein 27 - jähriger Deutscher wurde nach Verurteilung durch das Amtsgericht München im Jahr 2017 wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von der Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Die restliche Geldstrafe in Höhe von 1170,00 Euro sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von 4392,27 Euro konnte er bei der Bundespolizei in Kempen nicht zahlen. Da der Verhaftete mit dem RE 13 ohne gültigen Fahrschein von den Niederlanden nach Deutschland reiste, dafür aber 3 Gramm Marihuana mitbrachte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen und wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 78 Tagen verbrachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt.
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