Bad Bentheim (ots) - Die Polizei Bad Bentheim hat nach einem Rettungseinsatz am vergangenen Mittwoch in Bad Bentheim ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil zweier Kleinkinder eingeleitet. Die beiden ein- und zweijährigen Kinder hatten nach einem Bad im hauseigenen Kinderpool im Garten massive Augen- und Hautreizungen erlitten und wurden vorsorglich kurzfristig in das Nordhorner Krankenhaus eingeliefert. Sie konnten jedoch nach kurzer Behandlung wieder entlassen werden und sind inzwischen wieder wohlauf. Die polizeilichen Ermittlungen zur Ursache begründen den Verdacht einer Straftat: Am Dienstag hatten die Eltern der beiden Kleinen aufgrund der großen Hitze im Garten der Familie einen Kinderpool aufgebaut und mit Leitungswasser gefüllt. Beide Kinder haben an dem Tag das Bad unbeschadet genossen. Als die Mutter beide Kinder am Mittwochnachmittag erneut in das Planschbecken setzte, erlitten beide sofort starke Augen- und Hautreizungen. Auch die Mutter verspürte leichte Reizungen, als sie die schreienden Kinder sofort aus dem Wasser holte. Nach einer ersten Analyse der genommenen Wasserprobe aus dem Kinderpool besteht der konkrete Verdacht, dass in den Kinderpool eine Substanz eingebracht wurde, die das Wasser in eine leichte Säure wandelte und für die erlittenen Verletzungen der Kinder verantwortlich sein dürfte. Die Eltern der Kinder haben inzwischen Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Anzunehmen ist, dass die Einleitung der Substanz in den Pool in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch erfolgte. Zeugen, die in dieser Nacht verdächtige Beobachtungen im im Bereich Am Böckler zwischen den Einmündungen Johann-Krabbe-Straße und Nordring gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Bad Bentheim, Tel. 05922-9800, in Verbindung zu setzen. /hue
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