Bremen (ots) -
Am Mittwochabend sah sich eine 48-jährige Bremerin am geöffneten Fenster ihres Schlafzimmers einer Drohne gegenüber, deren Kamera auf sie gerichtet war. Kurz darauf konnte der mögliche "Pilot" von ihrem Ehemann gesichtet werden. Das Ehepaar verständigte die Polizei.
Die Frau hielt sich im Schlafzimmer im ersten Stock ihres Wohnhauses auf, als sie auf ein lautes Surren aufmerksam wurde. Sie sah sich unvermittelt einer Drohne gegenüber, die vor ihrem geöffneten Fenster verharrte und nach Aussage der Frau eine Kamera auf sie richtete. Gleichzeitig bemerkte der 50-jährige Ehemann im Garten des Nachbarn einen jungen Mann, der mit einer Fernbedienung hantierte. Das Ehepaar erstattete Strafanzeige.
Die Polizei ermittelt nun wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 44 Luftverkehrsverordnung.
Hinweis der Polizei: Ein eigenes Fluggerät zu steuern, während man selbst am Boden bleibt. Ein Traum den sich etliche Menschen erfüllen. Aber auch hier gilt, dass Regeln zu beachten sind. Es ist strikt verboten in und über sensible Bereiche zu fliegen. Dazu gehören zum Beispiel Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Flughäfen und Menschenansammlungen. Verboten ist es auch, mit einer Drohne die mehr als 0,25 kg wiegt, über bewohnte Grundstücke zu fliegen. Das gilt ebenfalls, unabhängig vom Gewicht, wenn eine Drohne optische, akustische oder Funksignale senden, empfangen oder aufzeichnen kann. Die Privatsphäre von Menschen ist streng geschützt. Wer zum Beispiel Fotoaufnahmen von Personen macht, während sie sich in ihren Wohnungen aufhalten, kann strafrechtlich belangt werden. Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Drohne anzuschaffen oder sich nicht sicher fühlt, welche Regelungen bei dem Betrieb seines Fluggeräts gelten, findet hier die entsprechenden Auskünfte:
www.bmvi.de/drohnen (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
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