Polizeieinsatz in Asylbewerberunterkunft – Bewohner greift Hausmeister mit abgebrochener Glasflasche an


31.07.2018, PP Unterfranken

Polizeieinsatz in Asylbewerberunterkunft – Bewohner greift Hausmeister mit abgebrochener Glasflasche an
ASCHAFFENBURG / INNENSTADT. Ein Bewohner einer Aschaffenburger Asylbewerberunterkunft soll am Montagnachmittag den Hausmeister mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen haben. Beamte der Polizeiinspektion Aschaffenburg nahmen den aggressiven Angreifer vorläufig fest. Gegen ihn laufen nun Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher Straftatbestände.


Gegen 15.00 Uhr stellte der Hausmeister fest, dass die Wohnräume im dritten Obergeschoss der Unterkunft in der Weißenburger Straße komplett verwüstet waren. Als er den 25-jährigen Bewohner aufgrund des Zustands der Räume ansprach, wurde der junge Mann sofort aggressiv, zerbrach eine Glasflasche und versuchte offenbar, den Hausmeister damit zu verletzen. Der Geschädigte konnte jedoch zurückweichen und sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Nach Eingang des Notrufs machten sich Beamte der Aschaffenburger Polizei sofort auf den Weg zum Einsatzort. Als sie eintrafen, lag der Beschuldigte in dem verwüsteten Zimmer und stellte sich offenbar schlafend. Während die Polizisten auf sich aufmerksam machten, sprang der 25-Jährige auf und ging sofort auf die Ordnungshüter los. Diese setzten den Einsatzmehrzweckstock ein, um den Angriff des Mannes abzuwehren und nahmen ihn vorläufig fest. Während die Beamten den Tatverdächtigen mit dem Streifenwagen zur Dienststelle fuhren, führte er einen Kopfstoß in Richtung eines Polizisten aus. Dieser konnte jedoch ebenfalls gerade noch rechtzeitig zurückweichen.

Da bei dem 25-Jährigen offenbar Alkohol im Spiel war und er einen Atemalkoholtest verweigerte, musste er zur Prüfung der Schuldfähigkeit eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Auf richterliche Anordnung blieb der Beschuldigte bis zum Dienstag in Polizeigewahrsam. Gegen ihn laufen nun Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.