Kreis Borken – Drei Verletzte nach Alleinunfall unter Alkoholeinfluss

Kreis Borken (ots) - Gleich mehrere Alleinunfälle mit Fahrrad und Pedelec gab es am Samstagabend und Sonntagmorgen im Kreis Borken. Allen gemein: Fahrer oder Fahrerin hatten zuvor Alkohol getrunken, alle drei wurden verletzt.

Die Unfalldaten im Überblick: 1. Gronau, Kreisverkehr Kaiserstiege/Vereinsstraße Samstag, 22.10 Uhr 58-jähriger Pedelecfahrer gerät im Kreisverkehr gegen eine Bordsteinkante und stürzt. Er erleidet schwere Verletzungen und muss stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Aufgrund des offensichtlichen Alkoholkonsums wurde eine Blutprobe entnommen.

2. Velen, Rekener Straße Samstag, 22:45 Uhr 16-jähriger Fahrradfahrer stürzt und verletzt sich schwer. Ergebnis der Atemalkoholmessung: 0,69 mg/l (etwa 1,4 Promille)

3. Borken, Bocholter Straße Sonntag, 04.25 Uhr 31-jähriger Pedelecfahrerin bremst stark und verletzt sich bei anschließendem Sturz leicht. Ergebnis der Atemalkoholmessung: 0,67 mg/l (etwa 1,3 Promille)

Gegen alle drei wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Allgemeine Informationen: Die gesetzliche Alkoholgrenze zum Führen von Fahrrädern oder Pedelecs (bis 25 km/h) liegt bei 1,6 Promille. Dies ist jedoch nur der Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit beginnt bereits, genau wie beim Führen von Kraftfahrzeugen, bei 0,3 Promille. Zeigen Sie also auch mit einem geringeren Alkoholwert bereits Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren oder ähnliches, erfüllen sie bereits den Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt. Das Pedelecfahren ist im alkoholisierten Zustand besonders tückisch: Denn auch, wenn das Pedelec-Fahren an sich leichter erscheint, weil man weniger Kraft aufwenden muss, so erfordert es dennoch ein besonders hohes Maß an Reaktionsfähigkeit, die nach erfolgtem Alkoholgenuss bekanntermaßen nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt, dass das Fahrverhalten eines Pedelecs nicht nur aufgrund des sehr viel höheren Gehwichtes ein anderes ist, als bei einem herkömmlichen Fahrrad. Nach entsprechendem Alkoholgenuss sollten Sie also das Fahrrad und erst recht das Pedelec stehen lassen. Sie gefährden sich und andere.



Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Danièl Maltese
Telefon: 02861-9002222
http://www.polizei.nrw.de/borken/