Rostock Seehafen (ots) - Nachdem durch die Bundespolizisten im Seehafen Rostock am vergangenen Wochenende bereits eine Festnahme getätigt werden konnte, blinkte der Fahndungscomputer gestern Abend erneut auf.
Diesmal konnten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck aus dem Jahr 2014 vollstrecken.
Gegen 21:45 Uhr wurde der 34-jährige serbische Staatsangehörige kurz nach der Einreise aus Schweden kommend im Rahmen einer Fahndungsmaßnahme kontrolliert. Laut Haftbefehl wurde er vom Amtsgericht Oldenburg im Januar 2014 wegen schweren Diebstahls in fünf Fällen zur Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.800,- Euro und 22,- Euro Kosten rechtskräftig verurteilt.
Der Mann zahlte die geforderte Summe und musste eine mögliche Ersatzfreiheitstrafe von 180 Tagen nicht antreten.
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