Düsseldorf (ots) - Am Montagnachmittag konnten am Flughafen Düsseldorf insgesamt vier Personen durch die Bundespolizei bei der Einreise- und Ausreisekontrolle festgenommen werden. Davon konnten drei Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 1.150 Euro bezahlen.
Bei der Einreisekontrolle aus Dubai stellten die Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf fest, dass der 43-jährige Kongolese von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Der in Belgien lebende Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder 600,- Euro wegen Betruges verurteilt. Nach Entrichtung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Köln wegen Betruges wurde ein 41-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Bulgarien festgestellt. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 14 Tagen abwenden, in dem er die Gesamtstrafe von 290,- Euro bei der Bundespolizei entrichtete.
Des Weiteren wurde ein Deutscher bei der Einreise aus Istanbul festgenommen, da er durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem 23-Jährigem wird vorgeworfen im Oktober 2016 in zwei Fällen ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Er soll bei einer Verwarnung durch eine städtische Beamtin diese auf sexueller Basis beleidigt haben. Da der Mann im Mai 2017 der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde die Person dem Haftrichter beim Amtsgericht Duisburg vorgeführt.
Ebenso konnte eine Rumänin ihre Geldstrafe in Höhe von 260,- Euro begleichen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg verurteilte die 26-Jährige zu 52 Tagen wegen Diebstahls. Die Frau konnte ihre Heimreise in die Niederlande anschließend fortsetzen.
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