180817-1. Tataufklärung: versuchtes Tötungsdelikt in Hamburg-Hammerbrook vorgetäuscht (siehe auch Pressemitteilung 180724-1.)

Hamburg (ots) - Zeit : 24.07.2018, 01:20 Uhr Ort: Hamburg-Hammerbrook, Ausschläger Weg/Wendenstraße

Ein 32-jähriger Mann, der angegeben hatte, in Hamburg-Hammerbrook zwei flüchtende mutmaßliche Autodiebe verfolgt und dabei einen Bauchdurchschuss erlitten zu haben, steht im Verdacht, die Tat vorgetäuscht zu haben.

Wie bereits berichtet, hatte die Mordkommission (LKA 41) im Zusammenhang mit dem bei dem Mann festgestellten Bauchdurchschuss die Ermittlungen aufgenommen. Hierbei ergaben sich allerdings erhebliche Zweifel an den Angaben des angeblichen Geschädigten.

Da aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse vielmehr der Verdacht bestand, dass der 32-jährige Libanese die Tat vorgetäuscht haben könnte, wurden die weiteren Ermittlungen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn geführt.

Ermittler des für allgemeine Kriminalitätsdelikte der Region Mitte II zuständigen Landeskriminalamts 161 übernahmen daraufhin die Sachbearbeitung.

Gestern vollstreckten sie schließlich einen von der Staatsanwaltschaft Hamburg zwischenzeitlich erwirkten Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift des Tatverdächtigen, an der dieser auch eine Autowerkstatt betreibt.

Im Verlauf der Durchsuchung zeigte der 32-Jährige den Beamten das Versteck eines sogenannten Schießkugelschreibers, den sie als Beweismittel sicherstellten. Nach den ersten Erkenntnissen hat er sich die Verletzung damit selbst beigebracht und die Tat vorgetäuscht, offenbar um seine von ihm getrennt lebende Frau zu beeindrucken und zurückzugewinnen.

In der Werkstatt des Tatverdächtigen trafen die Beamten auf zwei 21 und 39 Jahre alte Ägypter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Diese führten gerade Lackierarbeiten durch. Die Beamten nahmen die Männer zunächst vorläufig fest. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurden die beiden an eine Erstaufnahmeeinrichtung überstellt.

In einem Zimmer, das der Tatverdächtige offenbar untervermietet hatte, fanden die Beamten zwei weitere Schießkugelschreiber nebst Munition.

Der Tatverdächtige verblieb auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.

Er muss sich nun wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die Ermittlungen dauern an.

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