Lippstadt (ots) - In der nach vom 19. auf den 20. Juli 2018 kam es in der Straße Vosskamp in einem Mehrfamilienhaus zu einem Diebstahl aus Wohnung. Der Täter gelangte dabei über eine offenstehende Terrassentür in die Räume und entwendete eine Geldbörse samt EC Karte. Unmittelbar nach der Tat setzte er diese unberechtigt ein, und hob Bargeld an einem Geldautomaten ab. Dabei wurde er fotografiert. Das zuständige Amtsgericht in Paderborn gab dieses Foto fxFC;r eine Öffentlichkeitsfahndung frei. Daraufhin gingen im Kriminalkommissariat in Lippstadt zahlreiche Hinweise ein, die auch so konkret waren, dass das zuständige Amtsgericht für die Wohnräume des 53-jährigen Tatverdächtigen in Lippstadt einen Durchsuchungsbeschluss ausstellte. Diesen vollstreckten die Beamten am Donnerstagmorgen mit Erfolg. In der Wohnung fanden sie unter anderem Schmuckgegenstände, die aus einem Einbruch stammten, den der 53-Jährige vermutlich in der Nacht noch in eine Wohnung in der Holzstraße im Ortsteil Cappel verübt hatte. Die Geschädigte befand sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Wohnung, wurde jedoch zeitnah erreicht, und konnte den in der Wohnung des Tatverdächtigen aufgefundenen Schmuck als ihr Eigentum identifizieren. In seiner Vernehmung machte der vorbestrafte und polizeierfahrene Tatverdächtige keine Angaben zur Sache. Die Beweislage war jedoch so erdrückend, dass die Staatsanwaltschaft Paderborn einen Antrag auf Haftbefehl stellte, dem sich das Amtsgericht anschloss und den 53-Jährigen in die Untersuchungshaft schickte. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob der Mann noch für weitere Einbrüche im Bereich Lippstadt als Täter in Frage kommt. (fm)
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