Mittelfranken (ots) - Ende Juni 2018 ergab sich der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen einen Polizeibeamten aus Westmittelfranken. Der Beamte soll versucht haben, Drogen zu erwerben.
Die weiteren Ermittlungen wurden unverzüglich dem Sachgebiet 132 - Interne Ermittlungen - des Bayerischen Landeskriminalamtes als zentral zuständige Stelle übertragen. Diese erfolgen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Ansbach. Der Beamte befindet sich seitdem nicht im Dienst. / Robert Sandmann
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