Stand: 24.08.2018, 13:45 Uhr
Tötungsdelikt in Weißwasser - Haftbefehl erlassen
Im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Weißwasser, das in der Nacht zu Donnerstag in einem Wohnhaus an der Gartenstraße geschehen ist, hat ein Haftrichter am Amtsgericht Görlitz am Freitagmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen den 25-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Die Ermittler der Mordkommission werfen dem Mann vor, das 38-jährige Opfer in dessen Wohnung unter Einsatz massivster Gewalt getötet zu haben.
Eine Streife des Reviers Weißwasser hatte den Tatverdächtigen kurz nach der Tat an der Lutherstraße vorläufig festgenommen. Er zerstach im Stadtgebiet mit einem Messer die Reifen von mindestens 14 parkenden Fahrzeugen. Eine Zeugin beobachtete die Taten und alarmierte die Polizei.
In einer ersten Befragung zu den Sachbeschädigungen gab der Beschuldigte an, einen Bekannten umgebracht zu haben. In der genannten Wohnung fanden Beamte des örtlichen Reviers den 38-jährigen Mieter leblos vor.
In seiner Vernehmung ließ sich der dringend Tatverdächtige am Donnerstag umfangreich zu den Handlungen ein. Seine Schilderungen waren plausibel und deckten sich mit den am Tatort vorgefundenen Spuren und den Befunden der Rechtsmedizin. Kriminaltechniker, die Tatortgruppe der Görlitzer Kriminalpolizeiinspektion und Experten des Landeskriminalamtes Sachsen sicherten in der Wohnung des Getöteten umfangreiches Spurenmaterial.
Die Obduktion des Leichnams hat bis in die Morgenstunden des Freitags angedauert. Nach dem vorläufigen Untersuchungs-ergebnis ist der 38-Jährige an einem Polytrauma gestorben. So soll der Tatverdächtige sein Opfer mit einem Hammer am Kopf sowie mit einem Messer am Hals und im Oberkörperbereich derart schwer verletzt haben, dass bereits jede einzelne dieser Handlungen zum Tod geführt hätte.
Das Motiv des Tatverdächtigen ist auch derzeit noch nicht bekannt. Er war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest hatte ein Ergebnis von mehr als 1,8 Promille ergeben. Der 25-jährige Mann und sein Opfer kannten sich. Sie hielten sich vor der Tat gemeinsam in der Wohnung des 38-Jährigen auf. Der Beschuldigte stammt aus Weißwasser und war in den zurückliegenden Jahren mit Straftaten der einfachen Kriminalität polizeilich in Erscheinung getretenen.
Die Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. So wurde zur Frage der tatzeitbezogenen Schuldfähigkeit ein Gutachter hinzugezogen. Eine chemisch-toxikologische Analyse zur Frage der Alkoholisierung und etwaigen Drogenkonsums wurden für den Beschuldigten und das Tatopfer angeordnet.
Es stehen umfangreiche Untersuchungen der Rechtsmedizin sowie die Aufarbeitung und Auswertung der gesicherten Spuren aus, um das Tatgeschehen zu rekonstruieren.
Dem Beschuldigten wird Mord vorgeworfen. Er soll sein Opfer grausam getötet haben.
Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.