Kassel: Zwei Männer nach Schüssen aus dem Fenster festgenommen

Kassel (ots) - Zwei 27 und 28 Jahre alte Männer stehen im Tatverdacht am gestrigen Abend mehrmals eine Schreckschusswaffe aus dem Fenster einer Wohnung abgefeuert zu haben. Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Nordhessen nahmen schließlich die beiden Tatverdächtigen fest. Sie müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzt verantworten. Da neben den Schreckschusswaffen auch Messer und eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden worden, wird gegen die beiden Männer auch wegen illegalen Besitzes von Drogen, Schießen außerhalb von Schießstätten und weiterer Verstöße gegen das Waffengesetz ermittelt. Die ebenfalls am Tatort eingesetzten Beamten der Reviere Nord und Ost stellten nach der Festnahme die Waffen und verbotenen Gegenstände sicher und brachten die beiden Männer auf die Dienststelle. Später in der Nacht sind sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Wie die Beamten des Polizeireviers Nord berichten, meldeten sich Anwohner erstmals gegen 22:20 Uhr und gaben an, Schüsse oder Böllerexplosionen in der Hartwigstraße gehört zu haben. Da die Örtlichkeit nicht genau bestimmt werden konnte, verlief die Überprüfung durch die Beamten ohne konkrete Feststellung der Ursache. Als um 23:30 Uhr abermals Schüsse zu hören waren und besorgte Passanten sowie Bewohner erneut den Notruf 110 wählten, gelang es den eingesetzten Beamten schließlich das Haus zu lokalisieren, aus dem die Schüsse offenbar abgefeuert wurden. Da noch nicht klar, wer mit was geschossen hatte, rückten Spezialkräfte an. Sie nahmen schließlich die beiden Tatverdächtigen widerstandslos fest. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten zwei Schreckschusspistolen, ein Luftgewehr, zwei Klapp- und Butterflymesser, sowie ein Gramm Marihuana sichergestellt werden. Bei den beiden Festgenommenen handelt es sich um polizeibekannte Männer, die in der Vergangenheit bereits wegen Gewalt- und Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten sind. Nun sehen sie sich gleich mehrerer Ermittlungsverfahren gegenüber.

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