Beschlagnahme des Grundstückes eines Drogendealers aus Güstrow – Ermittlungserfolg von Staatsanwaltschaft und Polizei

Güstrow (ots) -

In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Rostock wegen des Verdachts
des Handels mit Betäubungsmitteln wurden durch die 
Kriminalpolizeiinspektion Rostock gestern zwei Grundstücke in Güstrow
durchsucht. Beschlagnahmt wurden über ein halbes Kilogramm Marihuana,
15.000 EUR Bargeld sowie diverse betäubungsmittelrelevante 
Gegenstände. Beschuldigt ist ein 32-jähriger Güstrower.

Die Ermittlungen ergaben, dass dieser in der Vergangenheit keine oder
nur sehr geringe legale Einkünfte erzielte. Das durch ihn erworbene 
Grundstück in Güstrow sowie die verfügbaren und durch den 
Beschuldigten eingesetzten Geldbeträge, in Verbindung mit dem 
langjährigen Handel illegaler Betäubungsmittel, erhärten den 
Verdacht, dass diese durch Einnahmen aus dem Rauschgifthandel 
generiert wurden. Aus diesem Grund kam erstmals in Mecklenburg 
Vorpommern die am 01.07.2017 novellierte Norm des Strafgesetzbuches 
(§ 76a Abs. 4 StGB) zur Anwendung und das gesamte Grundstück des 
Beschuldigten wurde beschlagnahmt. Damit wird ihm die 
Verfügungsgewalt darauf verwehrt und er muss damit rechnen, dass ihm 
in der abschließenden Verhandlung das Grundstück entzogen wird. 


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