In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Rostock wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurden durch die Kriminalpolizeiinspektion Rostock gestern zwei Grundstücke in Güstrow durchsucht. Beschlagnahmt wurden über ein halbes Kilogramm Marihuana, 15.000 EUR Bargeld sowie diverse betäubungsmittelrelevante Gegenstände. Beschuldigt ist ein 32-jähriger Güstrower. Die Ermittlungen ergaben, dass dieser in der Vergangenheit keine oder nur sehr geringe legale Einkünfte erzielte. Das durch ihn erworbene Grundstück in Güstrow sowie die verfügbaren und durch den Beschuldigten eingesetzten Geldbeträge, in Verbindung mit dem langjährigen Handel illegaler Betäubungsmittel, erhärten den Verdacht, dass diese durch Einnahmen aus dem Rauschgifthandel generiert wurden. Aus diesem Grund kam erstmals in Mecklenburg Vorpommern die am 01.07.2017 novellierte Norm des Strafgesetzbuches (§ 76a Abs. 4 StGB) zur Anwendung und das gesamte Grundstück des Beschuldigten wurde beschlagnahmt. Damit wird ihm die Verfügungsgewalt darauf verwehrt und er muss damit rechnen, dass ihm in der abschließenden Verhandlung das Grundstück entzogen wird.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Stefan Baudler
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041
Fax: 038208 888 2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
https://twitter.com/polizei_pp_ros
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208 888 2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de