Ulm (ots) - Gegen 21.15 Uhr fuhr die 67-Jährige mit einem VW rückwärts aus der Garage. Keine fünf Meter weiter krachte es auch schon. Die Frau war gegen einen gegenüber geparkten Opel gefahren. Die hinzugerufenen Polizisten hatten den Verdacht, dass die Frau Alkohol getrunken hatte. Dies bestätigte ein Test. Die Beamten behielten den Führerschein der Autofahrerin ein. Die Frau musste Blut abgeben und mit einer Anzeige rechnen. Der Schaden beträgt etwa 5.000 Euro.
Hinweis der Polizei: Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein und führt zu falschen Einschätzungen von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Zudem wird die Reaktion und Koordination beeinträchtigt. Diese gefährliche Mischung birgt ein hohes Gefahrenpotential. Damit alle sicher ankommen, empfiehlt die Polizei daher Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen.
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