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Der 56-Jährige wurde durch die Beamten im Rahmen der Terminalstreife angetroffen und polizeilich kontrolliert. Durch eine Zahlung von insgesamt 1420 Euro hätte der Mann die Freiheitsstrafe des gerade einmal gut zwei Wochen alten Haftbefehls abwenden können. Er verfügte jedoch nicht über genügend Barmittel.
Nach Abschluss erster strafprozessualer Maßnahmen wurde der Verurteilte dem polizeilichen Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei überstellt. Ihm drohen 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
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