Statement von Polizeipräsident Robert Kopp zur Rolle der Polizei bei Versammlungen


28.09.2018, PP Oberbayern Süd
Statement von Polizeipräsident Robert Kopp zur Rolle der Polizei bei Versammlungen
SÜDLICHES OBERBAYERN. Der Wahlkampf für die Landtagswahlen am 14. Oktober befindet sich im Endspurt. In den nächsten zwei Wochen stehen auch im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zahlreiche Versammlungen - teilweise auch mit Gegenversammlungen - an. Vor diesem Hintergrund nimmt der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert KOPP, zur Rolle der Polizei bei Versammlungen in einem Statement Stellung:

In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es zwangsläufig auch Positionen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen. Solange diese Haltungen auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung fußen, sollte eine Gesellschaft dies auch bei öffentlichen Versammlungen und Kundgebungen ertragen können. Ein Tätigwerden der Polizei ist daher in den meisten Fällen nicht notwendig. „Wenn doch, ist die Rolle der Polizei ganz klar definiert“ sagt Polizeipräsident Robert Kopp:„Gerade politische Anschauungen sind es, die immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Nicht selten finden dazu auch Versammlungen statt, um diese Anschauungen zu vertreten und zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beizutragen. Die „Meinungs- und die Versammlungsfreiheit“ sind in unserem Land sehr hochrangige Rechtsgüter und werden jedem Menschen gewährt, ob er nun Deutscher ist oder nicht. Der ausschlaggebendste Grundsatz hierbei ist jedoch „friedlich und ohne Waffen“. Denn nur wer dies beachtet, kann sich auf den Schutz der Versammlungsfreiheit berufen. Der Rolle der Polizei sollten sich die Bürgerinnen und Bürger bewusst sein. Die polizeilichen Einsatzkräfte stehen nicht als Sinnbild für eine politische Zielrichtung oder ein Thema, sie setzen sich ausschließlich und neutral für den Schutz der Grundrechte ein. Wer als Demokrat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt, muss auch die Aufgabe der Polizei in unserem demokratischen Gemeinwesen und einem Rechtsstaat anerkennen. Nicht nur während, sondern ggf. bereits im Vorfeld von Versammlungen trifft die Polizei die erforderlichen Maßnahmen, um einen reibungslosen Verlauf der Versammlung selbst und den Schutz von friedlichen Versammlungs-teilnehmern zu gewährleisten. Eingeschränkt wird die Versammlungsfreiheit aber immer dann, wenn sich Teilnehmer, auch solche einer Gegenversammlung, nicht an die Regeln halten. Sicherheitsstörungen im Zusammenhang mit Versammlungen, insbesondere die Begehung von Straftaten, werden wir im südlichen Oberbayern auch künftig nicht dulden und erforderlichenfalls mit einem konsequenten Einschreiten begegnen. Es handelt es sich hier um keine „Kavaliersdelikte“ so der Polizeipräsident.“