Versammlungen in Rosenheim verlaufen ohne Zwischenfälle – Polizei zieht positives Fazit


01.10.2018, PP Oberbayern Süd
Versammlungen in Rosenheim verlaufen ohne Zwischenfälle - Polizei zieht positives Fazit
ROSENHEIM. Friedlich und ohne nennenswerte Zwischenfälle verliefen am Montag, 1. Oktober 2018, zwei ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen mit gegensätzlichen politischen Positionen auf dem Max-Josefs-Platz in der Rosenheimer Innenstadt. Das Resümee der Polizei fällt demensprechend positiv aus.
Zwei bei der Stadt Rosenheim angemeldete und von ihr genehmigte Versammlungen hatte die Polizei am Montag in der Zeit von etwa 17.30 Uhr bis gegen 19.30 Uhr in der Fußgängerzone mitten in Rosenheim zu betreuen. Dazu waren mehr als 100 Beamte von umliegenden Dienststellen, der Einsatzhundertschaft des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, der Kriminalpolizei und der Bereitschaftspolizei unter der Leitung der Polizeiinspektion Rosenheim im Einsatz.Rund 30 Teilnehmer umfasste ab 18.00 Uhr eine Versammlung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), die nach einigen Redebeiträgen um 19.20 Uhr beendet wurde. Rund 150 Menschen nahmen etwa zeitgleich an einer zweiten Versammlung teil, die in Sichtweite stattfand und deren Teilnehmer gegen die AfD-Versammlung protestierten. Die meisten davon verließen die Gegenveranstaltung bald und gingen bis an die Absperrgitter vor, die die Polizei im Vorfeld zum Schutz der AfD-Versammlung aufgebaut hatte. Trotz lautstarker Proteste konnte die AfD ihre Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen. Polizeioberrat Volker Klarner, der den Polizeieinsatz leitete, war danach zufrieden: „Mit dem Verlauf des Einsatzes bin ich sehr zufrieden. Den Teilnehmern beider Versammlungen haben wir es ermöglicht, ihr Grundrecht auszuüben, ohne dass es zu nennenswerten Zwischenfällen kam und ohne, dass wir größer einschreiten mussten. Sich anbahnende Rangeleien unterbanden wir frühzeitig, so dass es gar nicht zu Straftaten kommen konnte. Das zeigt, dass unser Personalansatz angemessen war und meine Kolleginnen und Kollegen mit viel Fingerspitzengefühl und Engagement im Einsatz waren.“ Zum Ende der Veranstaltungen hin, zeigten zwei Männer den sogenannten „Hitlergruß“. Beide erwartet eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen §86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weil gegen einen der beiden Tatverdächtigen außerdem ein Vollstreckungshaftbefehl besteht, blieb er in Polizeigewahrsam.