181009.1 Kiel: Pkw-Aufbrecher mit Pistole überspannt den Bogen

Kiel (ots) - Freitagabend, den 05.10.2018, führte ein Täter in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 1 Uhr drei Diebstähle aus verschiedenen Pkw durch. Nach jeder Einzeltat nahm die Polizei den polizeibekannten Kieler vorläufig fest. Zwei Mal durfte der 43-Jährige gehen. Nach der dritten Tat und vorläufigen Festnahme verbrachte der Täter die Nacht im Gewahrsam und bekam Zeit über das Erlebte nachzudenken.

Der polizeibekannte Täter schlenderte Freitag in den späten Abendstunden augenscheinlich ziellos durch Kiel und fiel damit Zivilbeamten des 3. Polizeirevier Kiel ins Auge. Er "prüfte" auf seinem Spaziergang den Verschlusszustand vieler geparkter Pkw. Die Zivilkräfte nahmen den Aufbrecher gegen 22 Uhr das erste Mal am Schrevenpark vorläufig fest. Kurz zuvor habe er eine Heckscheibe eines geparkten Volvo mit einer Gasdruckpistole eingeschossen.

Nach Beendigung der Maßnahmen auf dem 3. Polizeirevier setzte man den Täter gegen 23:30 Uhr ohne Pistole auf freien Fuß und entschloss sich zu einer weiteren kurzfristigen Beobachtung, was dazu führte, dass nur wenige Minuten später am Schützenpark eine erneute vorläufige Festnahme durch die selben Beamten des selben Täters erfolgte. In diesem Fall durchsuchte der Täter einen geparkten, unverschlossenen Pkw.

Die Beamten entließen den bislang uneinsichtigen Täter und hofften auf das Gute, vertrauten jedoch ihrem Bauchgefühl und beobachteten die Person erneut. Das Bauchgefühl enttäuschte nicht. Die dritte und damit letzte vorläufige Festnahme des Täters erfolgte gegen 1 Uhr nachts im Bereich Geibelplatz. Auch hier war der scheinbar wahllose Inhalt, wie Getränkedosen, Schlüssel, Zigaretten eines unverschlossenen, geparkten Pkw nicht sicher. Der Bogen der eingesetzten Beamten und auch der rechtlichen Möglichkeiten war damit überspannt. Der Täter verbrachte die restlichen Nachtstunden im Polizeigewahrsam und bekam Zeit, das eigene Handeln zu überdenken.

Neben Übernachtunskosten warten eingeleitete Strafverfahren wegen Diebstahl, Diebstahl im besonders schweren Fall, Diebstahl mit Waffen sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz auf den uneinsichtigen Kieler.

Philip Hunecke



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