Pressemeldung: Regionaler Verkehrsdienst kontrolliert vor Kindergarten

Gießen (ots) - Pohlheim: Verkehrskontrolle: Kind als Beifahrer auf dem Schoß Es ist der frühe Dienstagmorgen (09.10.2018). Viele Eltern befinden sich mit ihren Kindern noch im Urlaub. 60 Minuten lang - in der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr - kontrollieren Schutzleute des Verkehrsdienstes Gießen Autos vor einem Kindergarten. Im Visier der Beamten war die Sicherung der Kinder im Auto. In der einen Stunde kontrollierten die Ordnungshüter 20 Autos und konnten bei 9 Fahrzeugen nur den Kopf schütteln. Drei fahrzeugführende Elternteile fuhren mit ihren Kindern ohne jegliche Sicherung beim Kindergarten vor. Die Kinder saßen weder in einem Kindersitz noch waren sie angeschnallt. Den Verantwortlichen erwartet ein Bußgeld und ein "Punkt in Flensburg". Darunter hatte sogar ein Vater sein Kind als Beifahrer auf dem Schoß - vom Gurt keine Spur. Drei weitere Autofahrer hatten ihr Kind nicht ordnungsgemäß gesichert, da kein erforderlicher Kindersitz vorhanden war. Die Kinder waren fünf bzw. sechs Jahre alt und kleiner als 150 cm. Der Gurt liegt hier im Bereich des Halses der Kinder an und reicht alleine zur Sicherung nicht aus. Dazu kam noch einmal eine Handy-Benutzung am Steuer und diverse kleinere Mängel. Der Polizei geht es nicht um die Bußgelder, sondern um den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft - unseren Kindern!

Die Beamten empfehlen:

Erst angurten, dann losfahren!Die Eltern sollten ihren Kindern zeigen, wie es richtig geht.Doch nicht nur im eigenen Auto lauern Gefahren! Auch in Fahrzeugen der Großeltern, von Bekannten oder einem Taxi sollte darauf geachtet werden, dass ihr Kind gesichert ist. Die Verkehrsüberwacher der Gießener Polizei empfehlen auch, dass die Kinder immer auf der Bürgersteigseite ein- oder aussteigen. Bei der Anschaffung eines geeigneten Kindersitzes sollte darauf geachtet werden, dass der Sitz in erster Linie dem Gewicht des Kindes entspricht.

Hier gilt die einfache Regel:

Ihr Kind muss entweder das zwölfte Lebensjahr vollendet haben oder größer als 150 Zentimeter sein. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, dann darf das Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren.



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