Kiel (ots) - Gegen drei kontrollierte Personen lagen Vollstreckungshaftbefehle vor.
Freitagabend, 12.10.2018, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof einen 34-jährigen Mann, der einen sichtlich nervösen Eindruck auf die Beamten machte. Die Überprüfung seiner Identität ergab dann auch den Grund für sein Verhalten, denn der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben. Er war Ende 2016 wegen schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 Euro verurteilt worden, in Tagessätzen von je 30,- Euro. Die Zahlung der Summe war nicht erfolgt, also war der 34-jährige 2017 zur Festnahme ausgeschrieben worden, Ersatzfreiheitsstrafe 118 Tage. In den Diensträumen der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof wurde der Vollstreckungshaftbefehl angefordert und dem Mann eröffnet. Da er die Summe nicht aufbringen konnte wurde er durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein 37-jähriger, der ebenfalls im Kieler Hauptbahnhof kontrolliert wurde, war wegen wiederholten Diebstahls sowie Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Da er sich nicht zum Haftantritt gemeldet hatte, war gegen ihn ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden. Auch er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bereits Donnerstagabend, 11.10.2018, war im Kieler Ostuferhafen ein 66 Jahre alter Lkw-Fahrer kontrolliert worden, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" vorlag. Der Mann konnte sich seiner Inhaftierung entziehen, indem er die angeordnete Geldstrafe von 500,- Euro bezahlte, anschließend veranlasste die Bundespolizei die Löschung der Ausschreibung.
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