Görlitz (ots) - Während eines gemeinsamen Einsatzes, den die Bundespolizei und die Polizei des Freistaates Sachsen unter anderem im Umfeld der Görlitzer Stadtbrücke durchführten, ergriffen Beamte des Einsatzzuges der Polizeidirektion Görlitz in der vergangenen Nacht einen polnischen Bürger.
Der 41-Jährige war gegen 01.40 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Heilige-Grab-Straße unterwegs, als er angehalten wurde. Zum einen hatte er keinen Ausweis dabei, zum anderen war anhand der eigenen Angaben festgestellt worden, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland gegen ihn vorlag. Durch eine später im Bundespolizeirevier durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung wurde die Identität des Mannes zweifelsfrei geklärt. Dabei bestätigte sich, dass die Ausländerbehörde Görlitz im September 2016 den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt hatte. Die Aberkennung des Freizügigkeitsrechts erfolgte seinerzeit insbesondere wegen einer Verurteilung nach begangenem räuberischem Diebstahl bzw. Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Nach erstatteter Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz ist der Beschuldigte am Donnerstagmorgen nach Polen zurückgeschoben worden.
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