Oberhausen (ots) - Wie wichtig es ist, sich auch als Fahrradfahrer an die Straßenverkehrsordnung zu halten, zeigt ein Unfall zwischen zwei Radfahrern. Dieser hat sich am Donnerstag, den 25. Oktober, gegen 7:00 Uhr morgens, ereignet. Ein 41-jähriger Fahrradfahrer war auf dem Radweg an der Weseler Straße in Richtung stadtauswärts unterwegs - jedoch in falscher Fahrtrichtung. Ein großer Fehler, wie sich herausstellte. Denn auf dieser Spur kam ihm ein 73-jähriger Fahrer entgegen, der den Geister-Radfahrer zu spät bemerkte und deshalb nicht mehr auf den Gehweg ausweichen konnte. Als beide in gleicher Höhe waren, touchierten sich die Räder. Dadurch geriet der ältere Herr ins Straucheln, stürzte in eine Hecke neben dem Gehweg und verletzte sich leicht. Für den unachtsamen Geisterfahrer bedeutet das nun, dass er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall wird verantworten müssen.
Die Polizei appelliert deshalb an alle Radfahrer den Radweg nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung zu nutzen. Auf der linken Seite darf man nur dann fahren, wenn der Radweg durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist. Übrigens: Wird ein Radfahrer auf dem Radweg in falscher Richtung erwischt, droht ein Verwarngeld von 20 Euro.
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