Melle Zusätzliche Sicherungen verhindern Einbruch

Melle (ots) - Melle - Zusätzliche Sicherungen verhindern Einbruch

In Melle-Neuenkirchen wurde ein Einfamilienhaus am Mittwoch (zw. 8 Uhr und 17.30 Uhr) von Einbrechern aufgesucht. In der Straße Wienfeld (Zugang entweder über die Straße Wienfeld oder über den Fußweg Herbkestraße) versuchten die unbekannten Täter die Terrassentür eines Hauses aufzuhebeln. Der Versuch mißlang, da der Hauseigentümer in der Vergangenheit von vermehrten Einbrüchen gelesen und vorgesorgt hatte. Er hatte sich nämlich in einem Baumarkt zusätzlichen "Einbruchschutz" besorgt und sicherte die Fenster von innen durch aufschraubbare Fenstersicherungen (unter 20 Euro). Gut investiertes Geld, denn die Einbrecher konnten die Terrassentür nicht aufhebeln und keine Beute machen. Weitere Informationen unter http://www.aktion-sicher-wohnen.de/ "Ziel dieser Präventionsaktion zwischen Polizei und Handwerk ist eine systematische Beratung zum Schutz vor Einbrüchen und die Förderung der fachgerechten Installation von Sicherungseinrichtungen im privaten Lebens- und Wohnbereich. Die Sicherheit und Geborgenheit innerhalb der häuslichen Privatsphäre ist als elementares menschliches Grundbedürfnis in besonderem Maße schützenswert." Die Polizeiinspektion Osnabrück und die Kreishandwerkerschaft Osnabrück als Partner der Gemeinschaftsinitiative verpflichten sich, gemeinsam innerhalb Ihrer Zuständigkeitsbereiche geeignete Maßnahmen zu treffen und Vorhaben zu unterstützen, die der Sicherheit im Lebens- und Wohnbereich förderlich sind. Insbesondere sollen geeignete Fachbetriebe auf diesem Gebiet geschult und die Beratungskompetenz im Sinne des polizeilichen Präventionssystems gefördert und ausgebaut werden. Teilnehmer der Gemeinschaftsinitiative kann jeder in die Handwerksrolle eingetragene Innungsbetrieb im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Kreishandwerkerschaft Osnabrück werden, wenn - der Fachbetrieb im Nachweis "Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen" des niedersächsischen Landeskriminalamtes aufgenommen ist, - der Fachbetrieb an einer Schulung der Gemeinschaftsinitiative teilgenommen hat und - der Fachbetrieb eine Verpflichtungserklärung der Gemeinschaftsinitiative unterzeichnet hat. Für eine dauerhafte Teilnahme ist jeder Fachbetrieb verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme der Gemeinschaftsinitiative teilzunehmen.



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