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Ort: Bremen Zeit: 31.10.18In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.
Wer zum Beispiel einen Briefkasten in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe "verschönert" muss mit einer Strafe rechnen. Wer Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, begeht sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint sind damit z.B. Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen. Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen könnten, sollten absolut tabu sein.
Die Polizei Bremen wünscht allen viel Spaß beim Feiern und Sammeln von Süßigkeiten. Auch wir werden in der Halloweennacht möglicherweise als Geisterjäger oder Hexenbändiger unterwegs sein.
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