Münster (ots) - Am Diensttagmittag gegen 12.50 Uhr nutzte ein 28-jähriger algerischer Staatsbürger ohne Fahrschein und Barmittel die Eurobahn von Osnabrück nach Münster.
Ein im Zug befindlicher Bundespolizist wurde durch das Zugbegleitpersonal um Hilfe gebeten, da der 28-Jährige Fahrgast nicht nur keinen Fahrschein sondern auch keine Identitätspapiere dabei hatte.
Im Hauptbahnhof Münster angekommen erfolgte die Mitnahme zur Bundespolizeiwache, wo schließlich neben der Straftat des Erschleichens von Leistungen auch ein bestehender Haftbefehl und eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Münster festgestellt wurde.
Wegen Gemeinschaftlichen Diebstahls geringwertiger Sachen war der Mann vom Amtsgericht Steinfurt zu 25 Tagessätzen a 10,00 Euro oder 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Da der Mann den haftbefreienden Geldbetrag von gesamt 250 Euro nicht aufbringen konnte, vollstreckten die Bundespolizisten vor Ort den Haftbefehl und überstellen den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt Münster.
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