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. Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen. . Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an. . Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. . Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. . Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. . Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden. . Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. . Ebenso Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.Hinweise nimmt die Kripo unter 05651/9250 entgegen.
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