BPOLI LUD: Vier, die auf der Fahndungsliste standen

Görlitz,BAB4 (ots) - Vier Männer, deren Namen auf der Fahndungsliste standen, sind von der Bundespolizei festgenommen worden. Während zwei der Festgenommenen später wieder frei kamen, mussten die beiden anderen ins Gefängnis.

Auf einen 24-jährigen polnischen Bürger trafen die Beamten, als dieser am Donnerstagmittag mit einem Bus über die Görlitzer Stadtbrücke nach Zgorzelec fahren wollte. Aus der Fahrt wurde aber nichts. Bei dem Mann handelte es sich um einen der Kandidaten, die an die Justizvollzugsanstalt übergeben wurden. Gegen ihn lagen sogar gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Er hatte versäumt, eine wegen Bedrohung und eine wegen Körperverletzung angeordnete Geldstrafe zu bezahlen. Insgesamt waren so 1050,00 Euro aufgelaufen. Über so viel Geld verfügte der Verurteilte nicht.

Ca. zwei Stunden später klickte auf dem Autobahnrastplatz Löbauer Wasser die Handfessel. Dort war ein 23-Jähriger aus dem polnischen Boleslawiec (Bunzlau) festgesetzt worden. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft Ravensburg, weil auch er der Justizkasse Geld schuldete. Wegen Straßenverkehrsgefährdung hatte ihn das Amtsgericht Tettnang zur Zahlung von 700,00 Euro verurteilt. Wenn auch deutlich zu spät kam er seiner Zahlungsverpflichtung nun nach und reiste am Abend weiter.

Ein 40-Jähriger aus Rumänien reiste ebenfalls weiter. Vorher zahlte er die offen gebliebene Geldstrafe i. H. v. 588,00 Euro. Zu dieser Geldstrafe war er wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Festnahme des Mannes erfolgte am Donnerstag gegen Mittag in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf.

Bei dem zweiten Kandidaten, der in die Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, handelt es sich um einen 28-Jährigen aus Polen. Er war bereits am Mittwoch auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Auslieferungshaftbefehl der polnischen Justizbehörden vor. Diese werfen ihm eine im Jahr 2011 und eine im Jahr 2013 auf polnischem Hoheitsgebiet begangene schwere Körperverletzung vor. Um das weitere Auslieferungsverfahren kümmert sich nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.



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