Hammer Polizei im Einsatz gegen Wohnungseinbrecher

Hamm-Stadtgebiet (ots) - Die Sicherheit der Bürger hat für die Hammer Polizei oberste Priorität. Für die Beamten ist die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls nach wie vor eines der Schwerpunktthemen. Denn für viele Opfer bedeutet ein Einbruch in die eigene Wohnung oder in das eigene Haus eine empfindliche Verletzung der Privatsphäre. Erfahrungsgemäß bevorzugen die Einbrecher die dunkle Jahreszeit für ihre Beutezüge. Für uns ist jeder Einbruch einer zu viel! Wir wollen, dass sie sich in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen! Daher kontrollierte die Polizei Hamm am Freitag, 16. November, in der Zeit zwischen 14 Uhr und 21 Uhr 282 Personen, 190 Kraftfahrzeuge und mögliche Aufenthalts- und Rückzugsorte von Einbrechern im gesamten Stadtgebiet. Hierbei wurden sie von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Mit dem Einsatz beteiligte sich die Polizei Hamm an einem grenzüberschreitenden Fahndungs- und Kontrolltag. Solche Aktionstage haben der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie der Niederlande und Belgiens in der "Aachener Erklärung" am 31. Oktober 2016 vereinbart. Einbrecher müssen in Hamm immer mit Polizeikontrollen rechnen. Und das nicht nur am heutigen Freitag. Potentielle Täter werden durch flächendeckende Polizeipräsenz und dauerhafte Kontrollen verunsichert, abgeschreckt und aus Hamm ferngehalten. Zudem gerieten bei den Kontrollen auch Verkehrssünder ins Visier der Ordnungshüter. Fehlverhalten im Straßenverkehr führt immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Durch einen hohen Kontrolldruck wird die Hammer Polizei die Verletztenzahlen in der Stadt weiter senken. Die Beamten legten eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, leiteten ein Verfahren wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss ein und ahndeten 15 Ordnungswidrigkeiten wegen verschiedener Verkehrsverstöße. Einsatzbegleitend überprüfte das Ordnungsamt der Stadt Hamm in verschiedenen Objekten die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften. Hierbei wurden sie von Polizisten unterstützt. In Spielhallen mussten drei Verstöße zur Anzeige gebracht werden. (cg)



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