POL-GÜ: Ist eine Trompete einfach nur gestohlen oder ein Erbstück?

Güstrow (ots) - Am Donnerstagabend waren Beamte aus dem Polizeihauptrevier Güstrow, in der Hans-Beimler-Str., aufgrund Diebstahls aus einem Keller, im Einsatz. Dem Geschädigten wurde in den letzten Tagen eine Trompete aus seinem Verschlag entwendet. Zwischenzeitlich hätte er diese aber bereits in einem Kleinanzeigenportal im Internet gefunden. Es wurde kurzerhand ein Geschäft angebahnt, dass noch am Abend, auf dem Parkplatz eines Güstrower Supermarktes, ü;ber die Bühne gehen sollte. Um 21:00 Uhr tauchte dann auch ein 29jähriger Güstrower auf, der die Trompete veräußern wollte.

Der wurde von den nun hinzukommenden Beamten mit dem Verdacht konfrontiert, dass es sich hier um die gestohlene Trompete aus der Hans-Beimler-Str. handeln könnte. Der 29jährige hielt entgegen, dass es sich um ein Erbstück handele. Da aber keine der Parteien einen Eigentumsnachweis vorweisen konnte, ging die Trompete erst einmal in Verwahrung der Polizei.

Wem diese nun gehört, muss in einem Ermittlungsverfahren durch das Kriminalkommissariat Güstrow geklärt werden.



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