Stuttgart (ots) - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Hauses des Jugendrechts legen dieser Tage, unter anderem auch im Umfeld des anstehenden Stuttgarter Weihnachtsmarkts, ein erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung einschlägiger Jugendschutzbestimmungen. Insbesondere der Verkauf branntweinhaltiger Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren stellt eine erhebliche gesellschaftliche und gesundheitliche Gefahr dar. Immer wieder müssen Kinder oder Jugendliche ärztlich behandelt werden, weil diese zu viel Alkohol getrunken haben. Darüber hinaus geht von Alkoholkonsum ein nicht zu unterschätzendes Suchtrisiko aus. Schließlich senkt Alkohol die Hemmschwelle zu Gesetzesübertretungen. Das Jugendschutzgesetz stellt klar, dass die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann. Um die Vorschriften zu überwachen werden teilweise auch Testkäufer eingesetzt, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Betreiber von Verkaufsstellen für Spirituosen müssen jederzeit mit deren Auftreten rechnen. Offenbar zeigen die Maßnahmen bereits Wirkung. Während die Testkäufer anfangs nahezu in allen Fällen Alkoholika erwerben konnten, missachten die Händler zwischenzeitlich nur noch vereinzelt die Vorschriften.
Solche Überwachungsmaßnahmen führten im Oktober 2018 auf dem Stuttgarter Volksfest und bei Einzelhandelsbetrieben an den Zugangswegen zum Festplatzgelände zu den folgenden Ergebnissen: Bei 50 Testkäufen innerhalb von zwei Tagen stellten die Beamten acht Verstöße fest. Die Verkäufer haben jeweils hochprozentige Alkoholika an die Testkäufer abgegeben, ohne sich um deren Alter zu kümmern. Drei Betriebe fielen gleich mehrfach hintereinander negativ auf.
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